Unsere Kurse für Supervisoren sind in Kürze verfügbar.
Der zuständige Studiengang richtet sich nach Art. 37 Absatz 1 Buchstabe a) des gesetzesvertretenden Dekrets 81/08, korrigierendes gesetzesvertretendes Dekret 106/09 (geändert durch das Gesetz 215/2021) und durch das Abkommen zwischen Staat und Regionen vom 21. Dezember 2011.
Der verantwortliche Leiter ist “eine Person, die aufgrund ihrer beruflichen Fähigkeiten und im Rahmen der hierarchischen und funktionalen Befugnisse die Arbeitstätigkeit überwacht und die Umsetzung der erhaltenen Anweisungen garantiert, ihre korrekte Ausführung durch die Arbeitnehmer kontrolliert und eine funktionale Befugnis erteilen kann”.
Unsere Kurse beinhalten:
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