Unsere Kurse für Arbeitssicherheitsbeauftragte werden in Kürze verfügbar sein.
Der RLS-Kurs wird durch Art. 37 Absätze 10 und 11 des gesetzesvertretenden Dekrets 81/08, korrigiert durch das gesetzesvertretende Dekret 106/09.
Gemäß Art. 2 des gesetzesvertretenden Dekrets 81/08 (Konsolidiertes Sicherheitsgesetz) ist der „Sicherheitsbeauftragte der Arbeitnehmer“ eine „gewählte oder benannte Person, um die Arbeitnehmer in Bezug auf allfällige Aspekte des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz zu vertreten;
Der RLS muss eine angemessene Ausbildung im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz erhalten und die erforderlichen Kenntnisse in Bezug auf Berufsgefahren und Fähigkeiten in den Techniken zur Kontrolle und Prävention derselben erwerben.
Schreiben Sie an info@mecumunion.com, um weitere Informationen zu unseren Kursen zu erhalten: Wir werden ihnen so schnell wie möglich antworten!